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Erklärung zur Barrierefreiheit

ComplianceScan ist ein Angebot für Unternehmen (B2B). Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – beide setzen die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um – gelten ausschließlich für Angebote gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Als ausschließlich geschäftlich gerichteter Dienst fallen wir daher nicht in ihren Anwendungsbereich; ergänzend wären wir auch als Kleinstunternehmen (§ 3 Abs. 3 BFSG) ausgenommen. Barrierefreiheit ist uns dennoch wichtig – wir setzen die nachfolgenden Maßnahmen freiwillig um und orientieren uns dabei an den WCAG 2.1 Level AA sowie an der harmonisierten Norm EN 301 549.

Unser Anspruch

Unser Ziel ist es, ComplianceScan für möglichst alle Menschen bedienbar zu machen – unabhängig davon, ob sie eine Maus, ausschließlich die Tastatur, einen Screenreader oder andere assistive Technologien nutzen. Wir prüfen die Anwendung fortlaufend gegen die WCAG 2.1 Level AA und beheben erkannte Barrieren.

Stand der Barrierefreiheit

Aktueller Status: Weitgehend konform mit WCAG 2.1 Level AA. Die Anwendung wurde einer systematischen Selbstbewertung unterzogen; einzelne Bereiche weisen noch die weiter unten genannten Einschränkungen auf.

Umgesetzte Maßnahmen (Auswahl):

  • Semantische HTML-Struktur mit Landmarks (Kopf-, Navigations-, Haupt- und Fußbereich) und einer durchgängigen Überschriften-Hierarchie
  • Vollständige Tastaturbedienung – einschließlich Pfeiltasten-Navigation in Registerkarten (Tabs) sowie Fokus-Einschluss und Fokus-Rückgabe in Dialogen
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren für die Tastaturbedienung
  • Live-Bereiche (ARIA): Status-, Erfolgs- und Fehlermeldungen sowie der Scan-Fortschritt werden Screenreadern angesagt, ohne den Fokus zu verschieben
  • Programmatisch ermittelbare Zustände auf Bedienelementen (z. B. ausgeklappt, ausgewählt, aktuelle Seite, gedrückt)
  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Text) – automatisiert geprüft, im hellen wie im dunklen Erscheinungsbild
  • Keine ausschließlich farbbasierte Informationsvermittlung
  • Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion): dekorative und dauerhafte Animationen werden dann ausgesetzt
  • Beschriftete Formularfelder mit programmatischer Zuordnung von Fehlermeldungen
  • Responsives, umbruchfähiges Layout für unterschiedliche Bildschirmgrößen

Bekannte Einschränkungen

Folgende Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten aktiv an ihrer Verbesserung:

  • Die interaktive Datenfluss-Visualisierung (Graph) ist per Tastatur und Screenreader nur eingeschränkt bedienbar. Als gleichwertige Alternative steht dieselbe Information in einer Listenansicht zur Verfügung.
  • Das dunkle Erscheinungsbild folgt standardmäßig der Systemeinstellung Ihres Geräts und lässt sich über den Hell-/Dunkel-Umschalter im Kopfbereich jederzeit ändern; einzelne Kontraste können dort noch abweichen.
  • Die Anmelde- und Registrierungsseiten werden vollständig im Browser (clientseitig) aufgebaut. Ohne aktiviertes JavaScript stehen sie nicht zur Verfügung.

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie einen Inhalt in einer barrierefrei zugänglichen Form? Bitte kontaktieren Sie uns – wir helfen weiter und bessern nach:

Nutzen Sie unser Kontaktformular mit dem Betreff „Barrierefreiheit“. Beschreiben Sie möglichst die betroffene Seite und die Barriere.

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten und gemeldete Probleme zeitnah zu beheben.

Durchsetzung und Schlichtung

Da ComplianceScan ein B2B-Dienst ist, greifen die gesetzlichen Durchsetzungsverfahren des BFSG/BaFG hier nicht unmittelbar. Zur Information nennen wir dennoch die für verbraucherbezogene Dienste zuständigen Stellen:

Deutschland – Marktüberwachung:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Verbraucherinnen und Verbraucher können dort ein Marktüberwachungsverfahren beantragen (§ 32 BFSG).

www.mlbf-barrierefrei.de

Deutschland – Schlichtung:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – kostenfreies, außergerichtliches Schlichtungsverfahren (§ 16 BGG).

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Österreich:

Sozialministeriumservice – Beschwerde- und Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht.

www.sozialministeriumservice.at

Technische Informationen

Grundlage der Bewertung: WCAG 2.1 Level AA und EN 301 549

Technologien: HTML5, CSS3, JavaScript (React), WAI-ARIA

Getestete Browser: Chrome, Firefox, Safari, Edge (jeweils aktuelle Versionen)

Getestete Hilfsmittel: NVDA (Windows), VoiceOver (macOS/iOS), Bedienung ausschließlich per Tastatur

Stand dieser Erklärung: 27. September 2026
Letzte Überprüfung: 29. Juli 2026
Methode: Selbstbewertung anhand WCAG 2.1 AA / EN 301 549 – unterstützt durch automatisierte Prüfungen (u. a. Farbkontrast, ARIA-/HTML-Semantik) in unserer Continuous Integration sowie manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader.

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