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DSGVO · Google Fonts · Abmahnung vermeiden

Google Fonts Check: Lädt Ihre Website Fonts DSGVO-konform?

Prüfen Sie kostenlos und ohne Anmeldung, ob Ihre Website Google Fonts (oder andere Schriften) von externen Servern nachlädt – die Ursache der Google-Fonts-Abmahnungen.

Kostenlos · ohne Anmeldung · Ergebnis in ca. 60 Sekunden. Geprüft werden die Startseite und einige Unterseiten.

Was dieser Check prüft

Der Scanner ruft Ihre Startseite und einige Unterseiten in einem echten Browser auf und wertet die Netzwerk-Anfragen aus. Er erkennt, ob Schriften von externen Anbietern nachgeladen werden – insbesondere Anfragen an fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com (Google Fonts) sowie an weitere externe Font-Dienste wie Adobe Fonts (Typekit) oder Font Awesome. Für jeden gefundenen Anbieter wird ein DSGVO-Risiko (hoch/mittel/gering) ausgewiesen.

Was der Check nicht kann: Er liest keine CSS-Dateien und keine@font-face-Regeln aus. Lokal (selbst) gehostete Schriften erzeugen keine externe Anfrage und tauchen daher nicht auf – ein leeres Ergebnis ist also kein Beweis für eine korrekte Einbindung, sondern bedeutet nur: keine bekannte externe Font-Quelle beobachtet.

So beheben Sie das Problem: Google Fonts lokal einbinden

  1. Schriften herunterladen. Laden Sie die benötigten Schriftschnitte herunter – z. B. mit dem kostenlosen google-webfonts-helper (erzeugt WOFF2-Dateien + fertiges @font-face-CSS).
  2. Lokal einbinden. Legen Sie die Schriftdateien auf Ihrem eigenen Server ab und binden Sie sie per @font-face aus Ihrem eigenen Verzeichnis ein – nicht über eine Google-URL.
  3. Google-Verweise entfernen. Löschen Sie alle <link>- und @import-Verweise auf fonts.googleapis.com aus HTML und CSS.
  4. CMS-Hinweis. In WordPress übernehmen das Plugins wie „OMGF“ oder „Local Google Fonts“ bzw. eine entsprechende Theme-Einstellung. Prüfen Sie auch Page-Builder und Theme-Optionen – dort werden Google Fonts oft separat geladen.
  5. Erneut prüfen. Scannen Sie die Seite danach erneut. Bleibt das Ergebnis „rot“, liegt die Einbindung meist in einem Child-Theme, Plugin oder Inline-Style – die häufigste Ursache für „nach der Migration immer noch Google Fonts“.

Rechtlicher Hintergrund

Das LG München I entschied am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20), dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung gegen die DSGVO verstößt: Beim Seitenaufruf wird die IP-Adresse der Besucher an Google in die USA übertragen. Dem Kläger wurden 100 € Schadensersatz zugesprochen. Eine lokale Einbindung wäre möglich und zumutbar gewesen.

2022 folgte eine Abmahnwelle mit über 100.000 automatisiert erzeugten Schreiben (je 170 €). Dieses Massen-Abmahnmodell wurde als rechtsmissbräuchlich eingestuft (LG München I, 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22). Das Datenschutzrisiko bei tatsächlich dynamischer Einbindung besteht jedoch fort – etwa durch gezielte oder Wettbewerber-Abmahnungen.

Der BGH hat das Thema mit Beschluss vom 28.08.2025 (Az. VI ZR 258/24) dem EuGH vorgelegt – unter anderem zur Frage des immateriellen Schadensersatzes (Art. 82 DSGVO) bei bewusst provozierten Verstößen. Die Rechtslage bleibt insoweit höchstrichterlich offen.

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Google Fonts & DSGVO

Sind Google Fonts DSGVO-konform?

Google Fonts sind nicht per se unzulässig. Problematisch ist allein die dynamische Einbindung über Googles Server (fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com), bei der die IP-Adresse der Besucher an Google in die USA übertragen wird. Wer die Schriften lokal hostet, nutzt Google Fonts DSGVO-konform.

Reicht lokales Hosting wirklich aus?

Ja. Wenn Sie die Schriftdateien herunterladen und von Ihrem eigenen Server ausliefern, baut der Browser keine Verbindung zu Google auf – es wird keine IP-Adresse übertragen. Genau diese Möglichkeit war im Urteil des LG München I tragend.

Drohen mir noch Abmahnungen wegen Google Fonts?

Die automatisierte Massen-Abmahnwelle von 2022 wurde von Gerichten als rechtsmissbräuchlich eingestuft (LG München I, 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22). Ein Restrisiko bleibt jedoch: gezielte Abmahnungen, Wettbewerber-Abmahnungen und Schadensersatzansprüche bei tatsächlich dynamischer Einbindung sind weiterhin möglich.

Was kostet ein Verstoß?

Das LG München I sprach 100 € immateriellen Schadensersatz zu. Ob ein solcher Anspruch auch bei bewusst provozierten Verstößen besteht, hat der BGH am 28.08.2025 (Az. VI ZR 258/24) dem EuGH vorgelegt – die Rechtslage ist insoweit höchstrichterlich noch offen.

Betrifft das nur Google Fonts?

Nein. Das gleiche Problem (IP-Übertragung beim Seitenaufruf) entsteht bei jeder extern nachgeladenen Ressource – z. B. Google Maps, YouTube-Einbettungen, Social-Media-Widgets oder anderen CDN-Schriften. Auch hier hilft lokales Einbinden oder eine Einwilligungs-/Klick-Lösung.

Wie erkenne ich Google Fonts selbst?

In den Chrome-DevTools (F12) unter „Network/Netzwerk“ die Seite neu laden und nach „fonts.googleapis.com“ oder „fonts.gstatic.com“ filtern. Erscheinen dort Anfragen, lädt Ihre Seite Google Fonts dynamisch von Google-Servern.

Vollständigen DSGVO-Scan starten

Der Google-Fonts-Check ist eine Einzelprüfung. Der vollständige DSGVO-Quick-Scan prüft zusätzlich Cookies, Tracker, Consent-Banner, SSL und Pflichtseiten.

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