Kostenloser GPC-Test · Global Privacy Control
GPC-Check: Ignoriert Ihre Website das Opt-out-Signal des Browsers?
Wir rufen Ihre Startseite ein zweites Mal mit aktivem Global-Privacy-Control-Signal auf – ohne den Cookie-Banner zu klicken – und messen, welche einwilligungspflichtigen Dienste trotzdem laden.
Kostenlos · ohne Anmeldung · Ergebnis in ca. 60 Sekunden. Sie müssen GPC dafür nicht im eigenen Browser aktiviert haben – das Signal sendet der Scanner.
Was ist Global Privacy Control?
GPC ist ein maschinenlesbares Opt-out-Signal. Browser, die es unterstützen, senden bei jedem Seitenaufruf den HTTP-Header Sec-GPC: 1 und setzen die JavaScript-Eigenschaft navigator.globalPrivacyControl auf true. Inhaltlich ist das ein Widerspruch gegen den Verkauf und die Weitergabe personenbezogener Daten sowie gegen einwilligungspflichtiges Tracking – in einer Form, die jede Website automatisch verarbeiten kann. Gepflegt wird die Spezifikation beim W3C.
Wie dieser Check misst
Der Scanner lädt Ihre Startseite zweimal:
- 1.Erster Aufruf: ein normaler Besuch, bei dem der Cookie-Banner automatisch akzeptiert wird. Das ist die Vergleichsbasis – sie zeigt, welche einwilligungspflichtigen Dienste Ihre Seite überhaupt einsetzt.
- 2.Zweiter Aufruf: ein frischer, isolierter Browser-Kontext mit aktivem Opt-out-Signal (
Sec-GPC: 1undnavigator.globalPrivacyControl). Der Cookie-Banner wird bewusst nicht geklickt – das Signal selbst ist die Widerspruchserklärung. - 3.Vergleich: Gezählt wird, welche einwilligungspflichtigen Dienste und Cookies im zweiten Aufruf trotzdem geladen bzw. gesetzt wurden.
Warum wir „befolgt“ nicht behaupten
Die Messung ist absichtlich nur in eine Richtung belastbar. Laden Dienste trotz aktivem Signal und ohne Einwilligung, ist das ein belegter Befund. Bleibt es sauber, sind zwei Ursachen möglich: Die Seite wertet das Signal aus – oder sie startet ihr Tracking ohnehin erst nach einem Klick im Banner und ignoriert GPC vollständig. Beide Fälle sehen hier gleich aus. Deshalb formulieren wir das positive Ergebnis als Beobachtung und nicht als GPC-Konformität.
Ebenfalls nicht messbar: ob ein Widerspruch serverseitig an Werbenetzwerke weitergereicht wird. Das lässt sich von außen nicht beobachten, deshalb behaupten wir dazu nichts.
GPC im eigenen Browser aktivieren
Für diesen Check brauchen Sie das nicht – das Signal sendet der Scanner. Wenn Sie GPC im Alltag nutzen möchten:
- Firefox: in den Einstellungen unter „Datenschutz & Sicherheit“ die Option aktivieren, Websites mitzuteilen, dass Ihre Daten nicht verkauft oder weitergegeben werden sollen.
- Brave und der DuckDuckGo-Browser senden GPC standardmäßig, ohne Zutun.
- Chrome, Edge und Safari haben keine eingebaute Option; dort ist eine Erweiterung nötig.
Rechtslage: wo GPC bindet und wo nicht
Stand: 4. August 2026
Kalifornien: bindend
In Kalifornien ist GPC unter CCPA/CPRA bindend. Der Attorney General und die California Privacy Protection Agency (CPPA) behandeln das Signal als wirksame Opt-out-Erklärung, die Unternehmen umsetzen müssen.
EU: nicht vorgeschrieben
In der EU ist GPC nicht vorgeschrieben. Als mögliche Grundlage kommen Art. 21 DSGVO (Widerspruchsrecht) und Art. 5 Abs. 3 ePrivacy in Betracht: Ein maschinenlesbarer Widerspruch kann eine wirksame Erklärung sein. Das ist eine rechtliche Einordnung – keine Pflicht.
Digital Omnibus: vorgeschlagen, vom Rat gestrichen, Parlament offen
Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 mit Art. 88b DSGVO vorgeschlagen, dass Verantwortliche automatisierte, maschinenlesbare Einwilligungssignale auf Browser-Ebene akzeptieren müssen.
Der Rat hat Art. 88b am 18. Juni 2026 in seinem fünften Kompromisstext gestrichen; Deutschland, Frankreich und Polen sprachen sich dafür aus. Vorausgegangen war Lobbying von Google mit dem Argument jährlicher Werbeerlöse von 40 bis 50 Mrd. Euro. Art. 88a (Zugriff auf Endeinrichtungen) ist im Text geblieben.
Das Europäische Parlament hat bislang keine Position bezogen und ist das einzige Organ, das Art. 88b zurückholen könnte; danach folgt der Trilog.
Wir behaupten deshalb nicht, GPC werde bald verbindlich. Der Stand ist: vorgeschlagen, vom Rat gestrichen, Parlament offen.
Belege
- ppc.land: EU-Rat streicht das Cookie-Signal nach Lobbying
- W3C: Spezifikation zu Global Privacy Control
Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage und des Gesetzgebungsverfahrens wieder und ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Global Privacy Control
Was ist Global Privacy Control (GPC)?
GPC ist ein maschinenlesbares Opt-out-Signal, das Ihr Browser bei jedem Seitenaufruf mitsendet: der HTTP-Header Sec-GPC: 1 und die JavaScript-Eigenschaft navigator.globalPrivacyControl. Es teilt der Website mit, dass Sie dem Verkauf und der Weitergabe Ihrer Daten sowie einwilligungspflichtigem Tracking widersprechen. Die Spezifikation wird beim W3C gepflegt.
Wie aktiviere ich GPC in meinem Browser?
In Firefox aktivieren Sie in den Einstellungen unter „Datenschutz & Sicherheit“ die Option, Websites mitzuteilen, dass Ihre Daten nicht verkauft oder weitergegeben werden sollen. Brave und der DuckDuckGo-Browser senden GPC standardmäßig. Chrome, Edge und Safari haben keine eingebaute Option, dort ist eine Erweiterung nötig. Für den Check auf dieser Seite ist all das nicht nötig: Das Signal sendet unser Scanner.
Muss meine Website GPC befolgen?
In der EU gibt es keine ausdrückliche Pflicht, GPC auszuwerten. Ein maschinenlesbarer Widerspruch kann aber eine wirksame Erklärung nach Art. 21 DSGVO bzw. Art. 5 Abs. 3 ePrivacy sein. Für Unternehmen, die unter CCPA/CPRA fallen, ist GPC in Kalifornien verbindlich. Unabhängig davon gilt: Einwilligungspflichtige Dienste dürfen ohne Einwilligung ohnehin nicht laden (§ 25 TDDDG).
Was ist der Unterschied zwischen GPC und Do Not Track (DNT)?
DNT war der ältere Versuch eines Browser-Signals. Er blieb rechtlich folgenlos und wurde von den meisten Websites ignoriert; das W3C schloss die zuständige Arbeitsgruppe im Januar 2019, die Spezifikation gilt seither als eingestellt. GPC ist enger gefasst – es geht um Verkauf, Weitergabe und einwilligungspflichtiges Tracking – und ist in Kalifornien mit Rechtsfolgen unterlegt. Das ist der wesentliche Unterschied.
Gilt GPC in der EU?
Nicht als Pflicht. Die Europäische Kommission hatte am 19. November 2025 mit Art. 88b DSGVO verbindliche Browser-Signale vorgeschlagen; der Rat hat diesen Artikel am 18. Juni 2026 aus seinem Kompromisstext gestrichen. Das Europäische Parlament hat noch keine Position bezogen. Bis dahin bleibt GPC in der EU eine mögliche Widerspruchserklärung, keine gesetzliche Vorgabe.
Was bedeutet ein Ergebnis ohne Funde?
Nur, dass beim Aufruf mit aktivem Signal keine einwilligungspflichtigen Dienste geladen wurden. Ob Ihre Website das Signal tatsächlich auswertet, ist damit nicht belegt: Eine Seite, die ihr Tracking ohnehin erst nach dem Banner-Klick startet, ergibt dasselbe Bild. Belastbar ist nur der umgekehrte Befund – Dienste, die trotz Signal laden.
Prüfen Sie auch die Datei /.well-known/gpc.json?
Nein, bewusst nicht. Die Spezifikation stellt diese Ressource ausdrücklich frei, definiert den Standardzustand als „unbekannt“ und hält fest, dass sie nicht ausdrücken soll, ob eine Website GPC-Anfragen tatsächlich befolgt. Ihr Fehlen ist deshalb kein Mangel, ihr Vorhandensein kein Nachweis. Wir bewerten nur, was wir am Verhalten der Seite messen können.
Ist der GPC-Check kostenlos?
Ja. Der Check ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar; das Ergebnis für Ihre Startseite liegt in rund 60 Sekunden vor.
Den ganzen Consent-Pfad prüfen
Der vollständige Scan misst zusätzlich den Ablehnen-Pfad („Alle ablehnen“ geklickt), das Tracking vor jeder Einwilligung (§ 25 TDDDG) und gleicht die eingesetzten Dienste mit Ihrer Datenschutzerklärung ab – auf allen Unterseiten.
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