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NIS2 — Compliance-Assistent

Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 stellt Anforderungen an die Cybersicherheit wesentlicher und wichtiger Einrichtungen. ComplianceScan hilft Ihnen, Ihre NIS2-Pflichten zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-16


Inhaltsverzeichnis

  1. Überblick
  2. Anwendbarkeits-Schnellcheck
  3. Der Assistent in 8 Schritten
  4. Maßnahmen-Katalog (Art. 21)
  5. Asset-Inventar
  6. Incidents und Meldefristen
  7. Lieferketten-Sicherheit
  8. Zusammenfassung und Export
  9. Kontingente

Überblick

Der NIS2-Assistent ist als ein zusammenhängendes Bewertungsdokument pro Organisation aufgebaut. Er unterstützt Sie bei:

  • Anwendbarkeits-Schnellcheck — Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2?
  • Organisationserfassung — Stammdaten, Sektor, Klassifizierung
  • Governance (Art. 20) — Verantwortung der Leitung, Schulungen
  • Maßnahmen-Dokumentation (Art. 21) — Status und Reifegrad der zehn Maßnahmenkategorien
  • Asset-Inventar — kritische IT-Systeme und Netzwerke
  • Incident-Management (Art. 23) — Vorfälle dokumentieren, Meldefristen überwachen
  • Lieferketten-Sicherheit — Bewertung von Zulieferern

Ihr Fortschritt wird laufend gespeichert; alle Änderungen werden in einer Änderungshistorie protokolliert.


Anwendbarkeits-Schnellcheck

Der Schnellcheck ermittelt in wenigen Klicks, ob NIS2 für Ihr Unternehmen relevant ist:

  1. Sektor wählen — eine Kachel aus den NIS2-Sektoren oder „Keiner der obigen".
  2. Unternehmensgröße — < 50, 50–249 oder ≥ 250 Mitarbeitende (entfällt bei größenunabhängig erfassten Sektoren).

Mögliche Ergebnisse

ErgebnisBedeutung
NIS2 gilt nichtKein NIS2-kritischer Sektor (kein Anhang I oder II)
NIS2 gilt — unabhängig von der GrößeGrößenunabhängig erfasste Sektoren (Art. 2 Abs. 2)
NIS2 gilt wahrscheinlich nichtUnter 50 Mitarbeitende (Art. 2 Abs. 1)
NIS2 gilt — potenziell wichtige EinrichtungAnhang I in mittlerer Größe (50–249) oder Anhang II ab mittlerer Größe
NIS2 gilt — potenziell wesentliche EinrichtungAnhang I als Großunternehmen (≥ 250 bzw. > 50 Mio. € Umsatz / > 43 Mio. € Bilanz) sowie größenunabhängig erfasste Zentralverwaltung

Wesentlich oder wichtig? Die Zuordnung folgt Art. 3 NIS2 und hängt von der Größe ab, nicht allein vom Anhang: Anhang-I-Einrichtungen sind nur als Großunternehmen wesentliche Einrichtungen; mittelgroße Anhang-I-Einrichtungen und alle Anhang-II-Einrichtungen gelten als wichtige Einrichtungen. Hinzu kommen größenunabhängig erfasste Sondertypen (u. a. DNS/TLD-Anbieter, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Zentralverwaltung).

Im Anschluss können Sie Assessment starten, Als nicht anwendbar markieren oder Trotzdem ausfüllen. Je nach gewähltem Geltungsbereich (EU-weit, Österreich, Deutschland, Schweiz) werden länderspezifische Rechtshinweise angezeigt.

Sektoren

Anhang I (Sektoren mit hoher Kritikalität)Anhang II (sonstige kritische Sektoren)
Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, ICT-Dienstleistungsmanagement (B2B), Öffentliche Verwaltung, WeltraumPost- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Digitale Dienste, Forschung

Der Assistent in 8 Schritten

SchrittBezeichnungInhalt
1AnwendbarkeitSchnellcheck (siehe oben)
2OrganisationStammdaten, Sektor, Größe, Umsatz, Bilanzsumme
3Governance (Art. 20)Verantwortliche Leitung, Schulungen, ISB
4Art. 21 MaßnahmenMaßnahmen-Katalog (siehe unten)
5Asset-InventarKritische IT-Systeme
6Incidents (Art. 23)Sicherheitsvorfälle und Meldefristen
7LieferketteBewertung der Zulieferer
8ZusammenfassungÜberblick, Änderungshistorie, Export

Governance (Art. 20)

Hier erfassen Sie unter anderem die verantwortliche Leitung, den Status von Management-Schulungen (durchgeführt, Datum, Anbieter, Nachweis) sowie den Informationssicherheits-Beauftragten (ISB).

Art. 20 Abs. 2 NIS2: Die Mitglieder der Leitungsorgane müssen Cybersicherheits-Schulungen absolvieren und die Einhaltung der Maßnahmen überwachen.

Registrierung und Meldekontakte

Im Rahmen der Organisations- und Meldeangaben dokumentieren Sie außerdem den Registrierungsstatus (inkl. Registriernummer und Frist), die Selbstdeklaration sowie die Meldekontakte: Incident-Kontakt (mit Stellvertreter), CSIRT-Kontakt, nationale Behörde und Meldeportal-URL.


Maßnahmen-Katalog (Art. 21)

Die zehn Maßnahmenkategorien nach Art. 21 Abs. 2 lit. a–j. Für jede Maßnahme hinterlegen Sie einen Umsetzungsstatus und einen Reifegrad:

StatusReifegrad (0–5)
Nicht umgesetzt0 Nicht vorhanden · 1 Initial/Ad-hoc · 2 Wiederholbar
Teilweise3 Definiert · 4 Gesteuert/Messbar
Vollständig5 Optimiert

Die Reifegrad-Skala (0–5) ist eine Bewertungshilfe von ComplianceScan (angelehnt an CMMI- bzw. ISO-Reifegradmodelle) – NIS2 selbst schreibt keine Reifegrade vor. Die Zuordnung von Status zu Reifegrad ist als Orientierung gedacht, keine starre gesetzliche Vorgabe.

Zusätzlich können Sie je Maßnahme Verantwortliche, eine Beschreibung, einen Nachweis (Evidenz) und eine Frist hinterlegen.

lit.Maßnahme
aKonzepte für Risikoanalyse und Sicherheit von Informationssystemen
bBewältigung von Sicherheitsvorfällen
cAufrechterhaltung des Betriebs (BCM)
dSicherheit der Lieferkette
eSicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung
fBewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen
gCyberhygiene und Schulungen
hKryptographie und ggf. Verschlüsselung
iPersonalsicherheit und Zugangskontrollen
jMulti-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation

Asset-Inventar

Erfassen Sie Ihre kritischen IT-Systeme. Aus Kritikalität und Patch-Status ermittelt ComplianceScan automatisch eine Risikoeinstufung (niedrig, mittel, hoch, kritisch).

FeldBeschreibung
NameBezeichnung des Assets
TypServer, Netzwerk, Anwendung, Datenbank, …
StandortPhysischer / Cloud-Standort
Kritikalitätniedrig / mittel / hoch / kritisch
VerantwortlicherZuständige Person
StellvertreterVertretung
Letzte / nächste PrüfungAudit-Termine
LieferantZugehöriger Lieferant
BackupBackup-Status
Patch-Statusaktuell / teilweise / veraltet / unbekannt

Incidents und Meldefristen

Dokumentieren Sie Sicherheitsvorfälle für die Meldepflicht. Je Vorfall erfassen Sie unter anderem Titel, Schweregrad, Status, die Zeitpunkte der Entdeckung und der einzelnen Meldungen sowie betroffene Systeme, Ursache, Behebung und gewonnene Erkenntnisse.

NIS2-Meldefristen (Art. 23)

Die Fristen laufen ab der Entdeckung des Vorfalls:

FristAktion
24 StundenFrühwarnung an das zuständige CSIRT
72 StundenErstbewertung (Meldung mit erster Bewertung)
1 MonatAbschlussbericht

Automatische Erinnerung: ComplianceScan überwacht offene Meldefristen und benachrichtigt die Administratoren Ihrer Organisation per E-Mail, wenn eine Frist näher rückt oder überschritten wurde. Die E-Mail enthält Ihre hinterlegten Meldekontakte (CSIRT, nationale Behörde, Meldeportal).


Lieferketten-Sicherheit

Bewerten Sie die Cybersicherheit Ihrer Zulieferer:

FeldBeschreibung
NameFirma / Dienstleister
DienstleistungWas wird geliefert?
LandSitz des Lieferanten
Risiko-Stufeniedrig / mittel / hoch
VertragsreferenzVertrag / SLA
Letztes AuditDatum der letzten Bewertung
SicherheitsanforderungenVereinbarte Anforderungen
SicherheitsbewertungErgebnis der Bewertung
Cyberklauseln im VertragSind Security-Klauseln vereinbart?

Zusammenfassung und Export

Der letzte Schritt zeigt eine Zusammenfassung Ihres Assessments inklusive Hinweisen zu offenen Punkten und der Änderungshistorie. Für den Export stehen zur Verfügung:

SchaltflächeErgebnis
Als PDF druckenÖffnet den Druckdialog; Speichern als PDF möglich
Text herunterladenLädt das Assessment als .txt-Datei herunter

Die Änderungshistorie wird direkt in der Zusammenfassung als „Änderungshistorie" angezeigt.


Kontingente

Die Verfügbarkeit des NIS2-Assistenten sowie die maximale Anzahl an Assets hängen von Ihrem Tarif ab. Die aktuellen Tarif-Limits finden Sie in der Abrechnungs-Dokumentation.


Weiterführend

  • AI Act — KI-Systeme regulatorisch erfassen
  • VVT — Verarbeitungsverzeichnis (DSGVO Art. 30)
  • Monitoring — Automatische Überwachung

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